Rechtsprechung
BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1453/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Rückforderung eines vermeintlich geschenkten Geldbetrages wegen Notbedarfs; Wegfall der Bereicherung bei bloßem Hinweis auf die Bedürfnisse des täglichen Lebens und Heizölrechnungen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen des Unterbleibens der Einräumung ...
- Judicialis
BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BGB § 528; ; BGB § 528 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; RVG § 61 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Präklusion contra rechtliches Gehör?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gifhorn, 24.10.2002 - 13 C 619/02
- LG Hildesheim, 13.06.2003 - 7 S 337/02
- BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1453/03
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …
Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1453/03
Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 69, 145 ; stRspr).Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs hindert den Gesetzgeber jedoch nicht, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozessbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 69, 145 ).
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1453/03
Die Beschwerdeführerin hat nicht dargelegt, was sie auf einen solchen Hinweis hätte vortragen wollen (vgl. BVerfGE 91, 1 ). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1453/03
Die Festsetzung des Gegenstandswertes ergibt sich aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ). - BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess
Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1453/03
Damit erledigt sich der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ). - BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
Auszug aus BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1453/03
Damit erledigt sich der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007
Planfeststellung für Neubau der A 94
Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb geklärt, dass Präklusionsvorschriften, die der Gesetzgeber zur Verfahrensbeschleunigung erlassen hat, weder den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz noch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger erkennbar und den gerichtlichen Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/110, 116 f; vom 27.12.1999 BauR 2000, 535/536) und wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 126/136; vom 2.2.2006 Az. 2 BvR 1453/03 ; vom 15.10.2009 NJW-RR 2010, 421). - VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb geklärt, dass Präklusionsvorschriften, die der Gesetzgeber zur Verfahrensbeschleunigung erlassen hat, weder den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz noch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger erkennbar und den gerichtlichen Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/110, 116 f; vom 27.12.1999 BauR 2000, 535/536) und wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 126/136; vom 2.2.2006 Az. 2 BvR 1453/03 ; vom 15.10.2009 NJW-RR 2010, 421). - VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb geklärt, dass Präklusionsvorschriften, die der Gesetzgeber zur Verfahrensbeschleunigung erlassen hat, weder den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz noch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger erkennbar und den gerichtlichen Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/110, 116 f; vom 27.12.1999 BauR 2000, 535/536) und wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 126/136; vom 2.2.2006 Az. 2 BvR 1453/03 ; vom 15.10.2009 NJW-RR 2010, 421).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb geklärt, dass Präklusionsvorschriften, die der Gesetzgeber zur Verfahrensbeschleunigung erlassen hat, weder den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz noch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger erkennbar und den gerichtlichen Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/110, 116 f; vom 27.12.1999 BauR 2000, 535/536) und wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 126/136; vom 2.2.2006 Az. 2 BvR 1453/03 ; vom 15.10.2009 NJW-RR 2010, 421). - VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb geklärt, dass Präklusionsvorschriften, die der Gesetzgeber zur Verfahrensbeschleunigung erlassen hat, weder den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz noch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger erkennbar und den gerichtlichen Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/110, 116 f; vom 27.12.1999 BauR 2000, 535/536) und wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 126/136; vom 2.2.2006 Az. 2 BvR 1453/03 ; vom 15.10.2009 NJW-RR 2010, 421). - VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb geklärt, dass Präklusionsvorschriften, die der Gesetzgeber zur Verfahrensbeschleunigung erlassen hat, weder den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz noch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Mitwirkungsobliegenheiten im Verwaltungsverfahren für den betroffenen Bürger erkennbar und den gerichtlichen Rechtsschutz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/110, 116 f; vom 27.12.1999 BauR 2000, 535/536) und wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfG vom 30.1.1985 BVerfGE 69, 126/136; vom 2.2.2006 Az. 2 BvR 1453/03 ; vom 15.10.2009 NJW-RR 2010, 421).